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Anerkennung der Haftungsausschluss-/Haftungsbegrenzungsklausel des DSV
1. Der Haftungsausschluss gilt für die gesamte Mittwochsregatta-Serie, die in
Meersburg vom YCM & SKM wie in der Segelanweisung angegeben durchgeführt wird. Er hängt im
Infobereich des Vereins für jeden Teilnehmer zugänglich aus und ist zusätzlich im Internet veröffentlicht.
2. Der Bootsführer bestatigt die Anerkennung der Haftungsausschluss-/Haftungsbegrenzungsklausel durch Meldung auf der
Registrierungsseite vor Antritt der ersten Teilnahme. Bei Minderjährigen muss ein
die Bestätigung durch ein Erziehungsberechtigten (dann bei Namen Minderjährigen und Erziehungsberechtigen eintragen) erfolgen.
3. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung
für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des teilnehmenden Bootes
verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen
oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder
die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden
jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme
an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten,
Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung
sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit
den heute üblichen Deckungssummen haben.
5. Die Teilnehmer überlassen dem Veranstalter und seinen Sponsoren entschädigungslos
und dauerhaft sämtliche Rechte an Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aller Art von dieser Regattaserie.
Meersburg, 01. Mai 2026, Yachtclub-Meersburg e.V.
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Aufruf: 2026-08-10 00:08:51