Anmeldung/Haftungsschluss Mittwochsregatta 2026

Hinweis, Datenschutz

Wir (Regattaleitung Benjamin Off (benjaminoff@gmx.net) und Oliver Utsch (ou@utsch.biz)) müssen einen Nachweis haben, dass jeder Teilnehmer der Mittwochsregatta die Haftungsschluss-Klauseln anerkennt. Um das bequem, schnell und papierlos abzuwickeln, fülle bitte einmaligdieses Formular aus.

Die darin erhobenen Daten werden an die Regattaleitung zum Zweck des Nachweises der Anerkennung der Haftungsschluss-Klauseln erhoben und so lange gespeichert, bis eine eventuelle Haftung aus der Organisation der Mittwochsregatta endgültig ausgeschlossen ist.

Du kannst Auskunft über die gespeicherten Daten bei der Regattaleitung erfragen. Du kannst die Löschung Deiner Daten von der Regattaleitung fordern. Die Löschung Deiner Daten hat den Ausschluss aus der Mittwochsregatta und deren Wertung zur Folge. Richte eventuelle Nachfragen hierzu bitte an Oliver Utsch

Nach Ausfüllen des Formulars senden wir eine e-Mail an Deine Adresse mit einem Bestätigungscode, den Du dann im Formular eingeben musst. Danach erhälst Du für Deine Unterlagen eine Bestätigung Deiner Anmeldung.

Rolle *

Bist Du Bootsführer (Skipper) und meldest ein Boot an, oder bist Du Mitsegler in einer Crew?

Boot
4–15 Zeichen
Ganze Zahl 50–130
Bootsführer / Kontakt
An diese Adresse senden wir den Bestätigungscode und eine Kopie der Anmeldung.

Haftungsausschluss

Bitte lies den folgenden Text vollständig. Erst nach dem Durchscrollen bis zum Ende kannst Du die Zustimmung erteilen.

Anerkennung der Haftungsausschluss-/Haftungsbegrenzungsklausel des DSV

1. Der Haftungsausschluss gilt für die gesamte Mittwochsregatta-Serie, die in Meersburg vom YCM & SKM wie in der Segelanweisung angegeben durchgeführt wird. Er hängt im Infobereich des Vereins für jeden Teilnehmer zugänglich aus und ist zusätzlich im Internet veröffentlicht.

2. Der Bootsführer bestatigt die Anerkennung der Haftungsausschluss-/Haftungsbegrenzungsklausel durch Meldung auf der Registrierungsseite vor Antritt der ersten Teilnahme. Bei Minderjährigen muss ein die Bestätigung durch ein Erziehungsberechtigten (dann bei Namen Minderjährigen und Erziehungsberechtigen eintragen) erfolgen.

3. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des teilnehmenden Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit den heute üblichen Deckungssummen haben.

5. Die Teilnehmer überlassen dem Veranstalter und seinen Sponsoren entschädigungslos und dauerhaft sämtliche Rechte an Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aller Art von dieser Regattaserie.

Meersburg, 01. Mai 2026, Yachtclub-Meersburg e.V.

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Aufruf: 2026-08-10 00:08:51